Am Samstag den 05.02.2022 ist in Österreich das COVID-19-Impfpflichtgesetz in Kraft getreten. Am darauffolgenden Montag, den 07.02.2022, wurde durch den Hauptausschuss des Parlaments die COVID-19-Impfpflichtverordnung unseres Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt. So vehement wir die allgemeine COVID-19-Impfpflicht auch ablehnen, wurde mit der Verordnung zur Impfpflicht endlich ein großes Manko hinsichtlich Coronaimpfungen behoben: Neben den von der EMA zentral zugelassenen Coronaimpfstoffe werden nun auch weitere anerkannt:
- SARS-CoV-2 Vaccine Vero Cell Inactivated (InCoV bzw. Covilo) von Sinopharm/BIBP Beijing Bio-Institute of Biological Products
- COVID-19 Vaccine (CoronaVac) von Sinovac
- BBV152 (COVAXIN) von Bharat Biotech
- SARS-CoV-2 rS Protein (COVID-19) recombinant spike protein Nanoparticle Vaccine NVX-CoV2373 (COVOVAX) von Serum Institute of India
- ChAdOx1_nCoV-19 Corona Virus Vaccine (Covishield) von Serum Institute of India
Eine begrüßenswerte Entwicklung. Diese Impfstoffdiskriminierung hätte aber gar nie existieren dürfen. In der COVID-19-Einreiseverordnung waren ein Großteil der oben angeführten Impfstoffe bereits 2021 anerkannt. In allen anderen COVID-19 Gesetzen und Verordnungen sind sie es bis heute nicht.
Auch ändert das nichts an der eigentlichen Unverhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht oder den fragwürdigen Maßnahmen wie 2G und „Lockdown für Ungeimpfte“.
Zumindest besteht nun für Menschen, die mRNA- und Vektorimpfstoffe ablehnen, die Möglichkeit, sich mit einem der oben aufgelisteten Impfstoffen auf eigenes Risiko impfen zu lassen, bis es zur Zulassung weiterer Coronaimpfstoffe durch die EMA kommt. Bei den ersten 3 oben gelisteten Impfstoffen handelt es sich um traditionelle Totimpfstoffe auf Basis inaktivierter Viren. Wie bereits in unserem Blogartikel Österreichischer Biotech Pionier Loibner bricht Lanze für traditionelle Totimpfstoffe oder in diesem Interview mit Hendrik Streeck thematisiert, sehen Experten durchaus den Vorteil traditioneller Totimpfstoffe, dass das Immunsystem auf den ganzen Virus und nicht nur auf das Spike-Protein trainiert wird. Hinsichtlich der Mutationsfreudigkeit des Spike-Proteins – als Beispiel sei hier Omikron erwähnt – ein durchaus nachvollziehbareres Argument.
Zur Zeit ist uns bekannt, dass man sich in Serbien oder Ungarn als Tourist impfen lassen kann. In beiden Ländern ist das prinzipiell kostenlos möglich. Durch die sprachliche Hürde ist die Organisation allerdings nicht leicht.
In Serbien kümmern sich Reisebüros um die organisatorische Abwicklung gegen Gebühr. Uns ist aus Erfahrungen im persönlichen Umfeld bekannt, dass das super funktioniert. Bei der Terminbuchung kann man sich den Impfstoff (z.B. BBIBP-CorV von Sinopharm) aussuchen und bekommt diesen dann in der Regel auch. Geimpft wird am Wochenende in der großen Impfstraße im Belgrader Messegelände. Unser Tipp diesbezüglich: Vaccination in Serbia for tourists
Für Ungarn haben wir eine solch bequeme Möglichkeit nicht gefunden. Man braucht zum Buchen der Impftermine eine Temporary Residence Permit. Uns ist nicht bekannt, ob man diese auch als Tourist beantragen kann. Auch wissen wir nicht, ob zur Zeit überhaupt noch traditionelle Totimpfstoffe verimpft werden. Am Ende des Blogbeitrages findet ihr Links hierzu.
Wir bleiben aber auch für Österreich zuversichtlich. Die Marktzulassung des traditionellen Totimpfstoffes VLA2001 von Valneva soll noch in diesem Sommer erfolgen. Valneva hat im Jänner auch gute Nachrichten hinsichtlich Wirksamkeit publiziert: Valneva’s Inactivated COVID-19 Vaccine Candidate Shown to Neutralize Omicron Variant. Dann wird es auch endlich in Österreich möglich sein, sich mit einem traditionellen Totimpfstoff gegen Corona impfen zu lassen. Vielleicht stoßt ja auch noch einer der chinesischen Impfstoffe zu diesem Reigen.
Trotz dieser guten Nachricht sind nach wie vor ein Großteil unserer Forderungen unerfüllt:
❌ Angebot traditioneller Totimpfstoffe
✔️/❌ Anerkennung aller von der WHO zugelassenen Coronaimpfstoffe
❌ Konzentration auf niederschwellige Erhöhung der Durchimpfungsrate
❌ Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei Maßnahmenverordnungen
❌ Erschwernis beim Verhängen freiheitseinschränkender Maßnahmen – zukünftig nur mehr mit breitem Expertenkonsens und parlamentarischer 2/3-Mehrheit
✔️/❌ Bekenntnis zu agilem und evidenzbasiertem Pandemiemanagement mit möglichst geringem politischen Einfluss
Die im COVID-19-Impfpflichtgesetz anerkannten Impfstoffe müssten auch in der COVID-19-Maßnamenverodnung anerkannt werden. Das ist unserer Meinung nach ausständig.
GECKO ist eine zaghafte Verbesserung und kann lediglich als Schritt in die richtige Richtung gewertet werden.
Vor allem wollen wir aber die Politik zu mehr Sensibilität in eventuell zukünftig auftretenden Pandemien bewegen. Dafür braucht es breite Unterstützung. Bitte unterstützt unser Volksbegehren, wenn ihr es bis jetzt noch nicht getan habt. Erzählt euren Freunden und Bekannten davon. Wir sind auf Mundpropaganda angewiesen. Die Medien haben bis jetzt ein Aufgreifen vermissen lassen.
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Weiterführende Literatur
Vakcinainfó (gov.hu) – REGISTRATION FOR VACCINATION
Temporary Residence Permit (bmbah.hu)
COVID-19-Impfpflichtverordnung – RIS Dokument (bka.gv.at)
COVID-19-Impfpflichtgesetz – RIS Dokument (bka.gv.at)