Die Abgeordneten zum Bundestag votierten am 07.04.2022 gegen die Einführung einer allgemeinen Coronaimpfpflicht für Bürger:innen ab 60 Jahren (mit Klausel zur Scharfstellung der allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren). Damit ist die Einführung der Coronaimpfpflicht in Deutschland vorerst gescheitert. Aktuell besteht in unserem Nachbarland eine Impfpflicht für Mitarbeiter:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Sarah Wagenknecht regt in einem WELT Interview die Neuevaluierung dieser Ende 2021 gefällten Entscheidung an, da diese in Anbetracht des aktuellen Pandemiegeschehens immer schwerer argumentierbar ist. Eine Impfpflicht ist und bleibt ein schwererer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmtheit und körperliche Unversehrtheit.
Durch das aktuelle Infektionsgeschenen und der breiten Durchseuchung in der Bevölkerung wird es im Herbst einen Basisschutz geben, welcher in den Wellen vor Omikron noch nicht vorhanden gewesen ist. Die von der Politik als Argument für die Impfpflicht hochstilisierte Vorbereitung auf etwaige Horrormutanten im Herbst ist als Spekulation abzutun. Sollte dennoch ein aggressiver Mutant auftreten, und die Impfung einen zusätzlichen Schutz geben (was zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht abschätzbar ist), werden sich viele Menschen gut und gerne freiwillig impfen lassen. Dazu bedarf es keiner überwiegend politisch motivierten Impfpflicht.
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