WeLT hat gestern einen interessanten Beitrag zur Impfpflicht online gestellt. Bis Jahresende soll in Deutschland der Ethikrat zur allgemeinen Impfpflicht Stellung nehmen. Auch Verfassungsrechtler schalten sich in die Diskussion ein. Prof. Dr. Dr. Volker Böhme-Neßler sieht die Impfpflicht nicht als kleine Picks sondern als Eingriff in die Gesundheit und als Eingriff in die Grundrechte. Das deutsche Grundgesetz lässt sowas prinzipiell zu, aber nur wenn die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Und die ist nur gegeben, wenn keine weiteren Mittel zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung stehen. Der deutschen Ethikrat sieht die allgemeine Impfpflicht als unverhältnismäßig an und fordert eine gute Durchimpfungsrate der besonders gefährdeten Altersgruppen (70+, 60+ zur Not eventuell auch noch 50+). Das sollte laut Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, dem stellvertretenden Vorsitzenden des deutschen Ethikrats, ausreichen um zukünftig Triagesituationen im Gesundsheitsbereich vorbeugen zu können.
Eine Stellungnahme der österreichischen Bioethikkommission zur kolportierten allgemeinen Coronaimpfpflicht ist uns noch nicht bekannt. Wäre aber sehr interessant.
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